Die angegebenen Preise sind bei allen Fahrzeugbatterien inkl. 7,50 € Batteriepfand!!!

(Die Pfandpflicht gilt nicht für Stationär-Batterien oder ähnlichen Batterien)

Laut §10 BattG-Verordnung ist jeder Händler verpflichtet, vom Endverbraucher beim Kauf einer Fahrzeugbatterie, einen Pfand in Höhe von 7,50 Euro zu kassieren. Dieses Pfand wird dem Kunden bei Vorlage eines Entsorgungsnachweises (für die alte Batterie) wieder gutgeschrieben.

Pfandrückerstattung im Geschäft
Bitte bringen Sie den Kaufbeleg und Ihren Entsorgungsnachweis mit oder bringen Sie Ihre Altbatterie und den Kaufbeleg mit.

Pfandrückerstattung bei Versandkunden
Bitte senden Sie uns den Entsorgungsnachweis (abgestempelt durch eine kommunale Sammelstelle, Kfz-Werkstatt, Kfz-Händler) unter Angabe der Rechnungsnummer, auf welche sich der Nachweis bezieht, per PDF-Datei als E-Mail oder Brief. Um die Erstattung der 7,50 € Pfandgebühr tätigen zu können, benötigen wir außerdem Ihre Bankverbindung. WICHTIG! Senden Sie nie gefüllte oder auch scheinbar entleerte Batterien per Post an uns, dies ist laut Gefahrengutverordnung nicht zulässig! Auch kleine Restmengen von Batteriesäure sind stark ätzend!

Akku und Batteriehandel Oliver Heib
Donauwörther Str. 46
86551 Aichach
Telefon: +49 8251 870565
Telefax +49 8251 870566
Email: elektrohandel@heib.de

Info zu Batteriepfand mit Entsorgungsnachweis